E1 – Ist ein Recht auf Arbeit wünschenswert?

Die DDR verstand sich als Arbeiter- und Bauernstaat. Die Arbeiterklasse sollte gemeinsam mit den Bauern die Herrschaft übernehmen und eine eine klassenlose Gesellschaft errichten. Dementsprechend hoch war die Wertschätzung der Arbeiter*innen. Das Recht auf Arbeit wurde sogar in der Verfassung verankert.

Die SuS sollen mit Hilfe der Placemat-Methode in Kleingruppen anhand des Artikels 24 der DDR-Verfassung diskutieren, was für und was gegen ein Recht auf Arbeit spricht und wie die Umsetzung in der Realität ausgesehen haben könnte. Nach der Vorstellung der Ergebnisse fasst die Lehrkraft diese in Form eines Tafelbildes zusammen. Falls nicht bereits passiert, sollte dabei der Paragraph 249 aus dem Strafgesetzbuch (Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch asoziales Verhalten, Bezug zur Karte 22. Punk) Erwähnung finden.