E2 – Arbeits- & Lebensbedingungen von Vertragsarbeitern

Die DDR schloss ab den 1960er Jahren Verträge mit anderen sozialistischen Ländern wie Ungarn, Polen, Algerien, Kuba, Mosambik und Vietnam, um Arbeitskräfte anzuwerben. Offiziell sollten sie in den DDR-Betrieben qualifiziert werden, tatsächlich verrichteten sie vorwiegend monotone und körperlich schwere Tätigkeiten. Die Dauer der Aufenthaltsgenehmigungen variierte je nach Herkunftsland zwischen zwei und sechs Jahren. Wer die Arbeitsnorm nicht erfüllte, gegen die »sozialistische Arbeitsdisziplin« verstieß oder schwanger wurde, musste früher zurückkehren. Die von der DDR-Führung als »Vertragsarbeiter« bezeichneten Menschen lebten getrennt von der einheimischen Bevölkerung in eigens eingerichteten Wohnheimen. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurden »Vertragsarbeiter*innen« oft als Erste entlassen, lebten jahrelang in rechtlicher Unsicherheit und mussten sich gegen rassistische Übergriffe wehren.

Durch Verwendung der Methode »Stationenlernen« erfahren die SuS mehr über die Geschichte von Arbeiter*innen, die von der DDR angeworben wurden. Erstellen Sie dazu Stationen mit Materialien (Artikel, Auszüge aus Filmen, Biographien etc.) und Arbeitsaufträgen, die die SuS nach und nach bearbeiten und anschließend in der Klasse vorstellen und zusammenfassen. Die Arbeitsaufträge können von folgenden Leitfragen ausgehen: Aus welchen Ländern kamen die Arbeiter*innen, die von der DDR angeworben wurden? Unter welchen Voraussetzungen konnten sie einreisen? Wie waren ihre Lebensbedingungen in der DDR? Wie verliefen die Lebensverläufe nach der Wiedervereinigung?

HINWEIS: Als ein mögliches Thema für einen Projekttag zum Thema Migration bietet es sich an, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Arbeiter*innen, die von der DDR und der Bundesrepublik in den 60er und 70er Jahren angeworben wurden, zu vergleichen.