Arbeitsrecht – Arbeitspflicht

Einführung

Wie in allen sozialistischen Staaten galt auch in der DDR das Wirtschaftssystem der Planwirtschaft. Betriebe, Fabriken und Bauernhöfe wurden verstaatlicht. Sie sollten nicht einem Einzelnen gehören, sondern der Gemeinschaft, dem »Volk«. Die Regierung gab festgelegte Produktionsziele vor, die in einem bestimmten Zeitraum, meist drei oder fünf Jahre, von ihnen erfüllt werden mussten. Doch da die Produktionskapazitäten nicht ausreichten, um den Waren- und Dienstleistungsbedarf zu befriedigen, war die DDR-Wirtschaft zeit ihrer Existenz durch Mangel geprägt.

Werktätige arbeiteten in Kollektiven, die Orte der Herausbildung sozialistischer Persönlichkeiten sein sollten und sich durch enge soziale Beziehungen zwischen den Mitarbeiter*innen auszeichneten. Die Gleichstellung der Frau war dabei ein zentrales Ziel der Staatsideologen. Doch zwischen propagierter Gleichberechtigung und der tatsächlichen Möglichkeit, Familie und Beruf besser zu vereinbaren, sah die individuelle Lebenswirklichkeit häufig anders aus. Eine Gruppe, auf die das ebenfalls zutrifft, ist die der sogenannten »Vertragsarbeiter«. Vordergründig zu Ausbildungs- und Arbeitszwecken im Rahmen der »sozialistischen Freundschaft« in die DDR gekommen, war die Realität in vielen Fällen anders als vorher erhofft.

Die SuS lernen im Themenbereich »Arbeitsrecht – Arbeitspflicht« diese unterschiedlichen Aspekte des Wirtschafts- und Arbeitslebens der DDR kennen und reflektieren diese vor dem Hintergrund ihrer eigenen beruflichen Vorstellungen. Die Übungen beschäftigen sich dabei mit folgenden Fragen: Was ist eine »Planwirtschaft« und wie wird sie praktisch umgesetzt? Was bedeutet »Recht auf Arbeit« und »Pflicht zur Arbeit«? Wie sah der Arbeitsalltag in der DDR aus und wie unterschieden sich die Arbeitsverhältnisse für Männer und Frauen in der DDR? Aus welchen Ländern kamen die »Vertragsarbeiter*innen« und welche Lebens- und Arbeitsbedingungen hatten sie in der DDR?